BAG legt dem EuGH Frage zur Übermittlungspflicht bei Massenentlassung vor (07.02.2022)
Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens im Zusammenhang mit der Frage angerufen*, welche Sanktion ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG** nach sich zieht.(BAG, Beschluss vom 27.01.2022 – 6 AZR 155/21 (A))