BAG: Möglicher Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers bei Raumvorgabe und zeitlich beschränkter Zurverfügungstellung des Raums (22.06.2018)
Ein Musikschullehrer kann zwar als Arbeitnehmer anzusehen sein, wenn er aufgrund der Vorgabe eines bestimmten Raums und der zeitlich beschränkten Zurverfügungstellung des Raums in zeitlicher Hinsicht dem Weisungsrecht der Musikschule unterworfen ist. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Zeitspanne derart groß ist, dass dem Lehrer ein erheblicher Spielraum verbleibt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 21.11.2017 – 9 AZR 117/17)