BAG: Umkleide- und Wegezeiten stellen bei weißer Dienstkleidung von Pflegern vergütungspflichtige Arbeitszeit dar (22.10.2018)

Die weiße Dienstkleidung von Pflegern stellt eine auffällige Dienstkleidung dar, weil sie eine Zuordnung zu einem bestimmten Berufszweig ermöglicht. Daher sind die mit dem Anlegen der Dienstkleidung verbundenen Umkleide- und Wegezeiten vergütungspflichtige Arbeitszeit. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 06.09.2017 – 5 AZR 382/16)