BAG: Umkleidezeiten stellen grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeiten dar (17.05.2018)

Die Umkleidezeiten stellen grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeiten dar, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Arbeitskleidung und das Umziehen an einer bestimmten Stelle im Betrieb vorschreibt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 26.10.2016 – 5 AZR 168/16)