BAG: Umkleidezeiten und innerbetriebliche Wegezeiten zwecks Umkleiden stellen vergütungspflichtige Arbeitszeit dar (10.08.2015)
Ordnet ein Arbeitgeber an, dass die Beschäftigten Arbeitskleidung zu tragen haben und dass sie sich im Betrieb umziehen müssen, so zählen die Umkleidezeit sowie die innerbetriebliche Wegezeit zwecks Umkleiden zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 19.09.2012 – 5 AZR 678/11)