BAG: Unzulässige Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer durch Sozialplanabfindung (19.12.2016)
Sieht ein Sozialplan vor, dass im Falle eines Arbeitsplatzverlustes schwerbehinderten Arbeitnehmern eine pauschale Abfindung zusteht, so verstößt der Sozialplan gegen § 75 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), wenn nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern eine höhere, nach ihren individuellen Betriebs- und Sozialdaten zu ermittelnde Abfindung zusteht. Darin liegt eine unmittelbare Benachteiligung…(BAG, Urteil vom 17.11.2015 – 1 AZR 938/13)