BAG: Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch Lehrer aufgrund Anfassens des Gesäßes sowie Streicheln über den Rücken einer Schülerin (13.10.2017)

Nimmt ein Lehrer eine Grundschülerin in den Arm und fasst dabei ihr Gesäß an und streichelt er einer Grundschülerin über den Rücken, so verletzt er damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Dies kann unabhängig davon, ob die Berührungen als sexuelle Belästigung zu werten sind, eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 02.03.2017 – 2 AZR 698/15)