BAG: Wirksame ordentliche Kündigung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes aufgrund Drogenhandels in der Freizeit (08.06.2015)
Handelt ein Angestellter des öffentlichen Dienstes in seiner Freizeit mit Drogen, so begründet dies Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Der Arbeitgeber kann daher zu einer ordentlichen personenbedingten Kündigung berechtigt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 10.04.2014 – 2 AZR 684/13)