BAG zu Ausschlussfristen und Mindestentgelt (26.08.2016)

Eine vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, die auch den Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 der am 1. August 2010 in Kraft getretenen Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) erfasst, verstößt im Anwendungsbereich dieser Verordnung gegen § 9 Satz 3 in Verbindung mit § 13 AEntG*. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekannt gegeben.(BAG, Urteil vom 24.08.2016 – 5 AZR 703/15)