BAG zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur (26.05.2016)

Gesetzlich Versicherte haben während einer ambulanten Vorsorgekur gegen ihrenn Arbeitgeber ausschließlich dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die vom Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse) bewilligte Maßnahme in einer Einrichtung dern medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation iSd. § 107 Abs. 2 SGB V* durchgeführtn wird und keinen urlaubsmäßigen Zuschnitt hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 25.05.2016 – 5 AZR 298/15)