BAG zur Anwendung des Günstigkeitsvergleichs bei Ansprüchen aus Tarifvertrag (21.04.2015)
Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahmen anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzip nur zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist imn Wege des sogenannten Sachgruppenvergleichs zu ermitteln. Ist nach diesen Maßstäben…(BAG, Urteil vom 15.04.2015 – 4 AZR 587/13)