BAG zur befristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters (11.02.2015)
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.(BAG, Urteil vom 11.02.2015 – 7 AZR 17/13)