BAG zur „Druckkündigung“: Rechtswidrige Arbeitsniederlegung von Beschäftigten zwecks Erreichens einer unberechtigten Kündigung eines Arbeitnehmers kann dessen Kündigung rechtfertigen (08.08.2017)

Drohen Beschäftigte mit einer Arbeitsniederlegung, um somit die Kündigung eines unliebsamen Kollegen zu erreichen, ist dessen Kündigung als sogenannte „Druckkündigung“ nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber die drohenden wirtschaftlichen Nachteile durch den Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Arbeitsniederlegung und durch Drohung mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu verhindern versucht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 15.12.2016 – 2 AZR 431/15)