BAG zur fristlosen Kündigung wegen illoyalem Verhalten einer Geschäftsführerin (01.06.2017)

Betreibt jemand auf intrigante Weise zielgerichtet dien Abwahl eines Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung desn Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Durch ein illoyales Verhalten wird die fürn eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört und der Betriebsfrieden erheblich gestört. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.(BAG, Urteil vom 01.06.2017 – 6 AZR 720/15)