BAG zur Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung (17.10.2018)

Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil bekanntgegeben.(BAG, Urteil vom 17.10.2018 – 5 AZR 553/17)

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