Bahnfahren ist Arbeitszeit (12.06.2023)
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfallen, Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind.(VG Lüneburg, Urteil vom 02.05.2023 – 3 A 146/22)