Beerdigungskosten können nicht aus überzahlter Rente beglichen werden (03.11.2014)

Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass eine überzahlte Rente nicht zum Nachlass gehört und daher auch nicht zur Begleichung der Beerdigungskosten verwendet werden kann.(SG Gießen, Urteil vom 08.10.2014 – S 4 R 50/13)