Befreiung von der Personalausweisgebühr bei Bezug von Sozialleistungen möglich (10.05.2016)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Empfänger von Soziallleistungen Anspruch auf eine Befreiung von der Personalausweisgebühr haben kann.(VG Berlin, Urteil vom 21.04.2016 – VG 23 K 329.15)