Befristung von Arbeitsverhältnissen studentischer Hilfskräfte setzt Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten voraus (14.09.2018)

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer studentischen Hilfskraft setzt nach § 6n Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) voraus, dass nach dem Arbeitsvertrag wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten zu erbringen sind. Eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit liegt vor, wenn der Forschung und Lehre anderer unterstützend zugearbeitet wird; dass die Tätigkeit dem Hochschulbetrieb…(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.06.2018 – 7 Sa 143/18)