Behinderte Menschen haben weiten Spielraum bei der Auswahl ihrer Hilfsmittel (13.10.2022)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass dem Wunsch- und Wahlrecht von Behinderten bei der Hilfsmittelversorgung weiter Raum zu gewähren ist.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 13.09.2022 – L 16 KR 421/21)