Behindertentestament auch bei großem Nachlasswert wirksam (17.10.2016)

Ein Behindertentestament ist selbst dann wirksam, wenn der Nachlasswert sehr groß ist und aus dem Pflichtteil die Versorgung des Behinderten sichergestellt ist. Ein Verstoß gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 BGB liegt in diesem Fall nicht vor. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.(LG Essen, Urteil vom 03.12.2015 – 2 O 321/14)