Bei Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung ist Unterhaltsabfindung nach Scheidung auf zehn Jahre zu verteilen (11.05.2015)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Abfindungszahlungn eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung nicht auf 12 Monate, sondern auf zehn Jahre zu verteilen ist.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2015 – L 1/4 KR 17/13)