Bei der Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung können deutsche, französische und serbische Versicherungszeiten kumulativ Berücksichtigung finden (25.10.2018)
Für den Anspruch auf Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung ist neben einer ausländischen Versicherungszeit dann eine weitere, nach einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen anrechnungsfähige Versicherungszeit heranzuziehen, wenn das Abkommen keine Abwehrklausel enthält. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2018 – L 11 R 1005/17)