Bei drohender Unfruchtbarkeit nach Chemotherapie besteht Anspruch auf Kostenübernahme für Kryokonservierung von Samenzellen (31.01.2020)
Droht einem Leistungsbezieher in Folge einer Chemotherapie die Unfruchtbarkeit, so hat er Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Kryokonservierung von Samenzellen nach dem SGB II. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2019 – L 7 AS 845/19)