Bei Langzeitarbeitslosen ist Schuldgeld von Trennungskindern von zuständigem Jobcenter am Hauptwohnort der Schüler zu zahlen (26.05.2017)

Das Schulgeld für Kinder von Langzeitarbeitslosen muss das Jobcenter zahlen, in dessen Bezirk die Schüler ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dies gilt auch dann, wenn sie sich zum Stichtag am Beginn des Schulhalbjahres bei dem umgangsberechtigten Elternteil im Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters aufhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.(SG Dortmund, Urteil vom 16.05.2017 – S 19 AS 2534/15)