Bei Übernahme von Ausbildungskosten für ausländischer Pflegekräfte durch Arbeitgeber müssen Rückzahlungsverpflichtung müssen vertraglich geregelt werden (13.09.2018)

Übernimmt der Arbeitgeber Ausbildungskosten ausländischer Pflegekräfte muss die Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers wirksam vertraglich geregelt werden. Dies entschied, das Arbeitsgericht Siegburg.(ArbG Siegburg, Urteil vom 02.08.2018 – 1 Ca 1987/17)