Bei vorschneller Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung ist Rückstufungsschaden selbst zu tragen (07.02.2019)

Im Rahmen eines Verkehrsunfalles sollte die Regulierungsbereitschaft der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgewartet werden, bevor man vorschnell die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt. Ansonsten kann es dazu kommen, dass der Rückstufungsschaden vom Versicherten selbst getragen werden muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach hervor.(AG Ansbach, Urteil vom 24.11.2018 – 4 C 987/17)