Bei Zweifel an Erwerbsfähigkeit ist ein Gutachten des Rentenversicherungsträgers einzuholen (23.06.2016)

Trotz Zweifel an der Erwerbsfähigkeit ist eine Verweisung des Jobcenters an den Sozialhilfeträger nicht zulässig. Das Jobcenter ist zur Zahlung von Leistungen verpflichtet. Dies wurde in einem Eilverfahren vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2016 – L 9 SO 427/15 B ER)