Beitragsbezogene Leistungszusage des Arbeitgebers muss Mindesthöhe der Betriebsrentenanwartschaft zum Zeitpunkt der Umwandlung enthalten (05.09.2016)
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) liegt eine beitragsorientierte Leistungszusage vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, bestimmte Beiträge in eine Betriebsrentenanwartschaft umzuwandeln. Das Gesetz verlangt, dass in der Versorgungsordnung die Mindesthöhe der Anwartschaft zum Zeitpunkt der Umwandlungn bezogen auf diese Beiträge festgelegt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 30.08.2016 – 3 AZR 228/15)