Benachteiligung wegen der Religion: Kirchlicher Arbeitgeber darf bei ausgeschriebener Referentenstelle keine Religionszugehörigkeit verlangen (26.10.2018)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland einer konfessionslosen Bewerberin eine Entschädigung zahlen muss, da der Arbeitgeber die Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hatte und die Bewerberin daher entgegen den Vorgaben des AGG wegen der Religion benachteiligt wurde.(BAG, Urteil vom 25.10.2018 – 8 AZR 501/14)
