Bertriebsratsvorsitzender kann trotz eigenmächtigen Urlaubsantritts nicht fristlos gekündigt werden (11.03.2016)

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein eigenmächtiger Antritt von zwei unbezahlten Urlaubstagen bei einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung rechtfertigt.(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2016 – 10 BV 253/15)