Berufsausbildungsbeihilfe bei dualem Studium möglich (03.05.2016)

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bestehen ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bestehen kann, wenn ein Teil der betrieblichen Berufsausbildung bereits vor der Einschreibung als Studierender eines dualen Studiums durchgeführt wird.(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2016 – L 1 AL 84/14)