Berufsferne rechtfertigt geringeres Arbeitslosengeld (01.03.2019)

Liegen zwischen der Aufgabe der Tätigkeit im Ausbildungsberuf und der Arbeitslosigkeit neun Jahre, richten sich die Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit in erster Linie auf ungelernte Tätigkeiten. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und korrigierte damit ein Urteil des Sozialgerichtes Gelsenkirchen zur sogenannten Fiktiveinstufung nach § 152 SGB III.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.01.2019 – L 9 AL 50/18)