Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei unrichtigen und unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers zur Anfechtung des Vertrags berechtigt (11.12.2018)

Unrichtige oder unvollständige Angaben bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung berechtigen die Versicherung dazu, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn es später zum Versicherungsfall kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.(OLG Oldenburg, Hinweisverfügung vom 20.08.2018 – 5 U 120/18)