Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherung kann Vertrag bei falschen oder unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers wegen arglistiger Täuschung anfechten (10.07.2017)

Fragen im Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages müssen vollständig und richtig beantwortet werden. Gerade nach dem Eintritt des Versicherungsfalles lassen sich verschwiegene Vorerkrankungen meist nicht länger verheimlichen und führen nicht selten zur Anfechtung des Versicherungsvertrages. Leistungen kann der Versicherungsnehmer daraus dann nicht mehr beanspruchen. Dies geht aus einer Entscheidung…(LG Coburg, Urteil vom 21.03.2017 – 23 O 585/16)