Beschwerde um Aufnahme in Wählerliste zur Betriebswahl bei Takeaway Express GmbH Berlin erfolglos (29.07.2022)

Das ArbG Berlin hatte den Antrag zurückgewiesen, dem Wahlvorstand aufzugeben, näher benannte 24 Personen aus dem Bereich Staff des Hub Berlin in die Wählerliste der Betriebsratswahl im Betrieb Takeaway Express GmbH Berlin aufzunehmen. Der Antrag ist damit begründet worden, dass es sich bei diesem Personenkreis um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen handele, die dem Betrieb zugehören würden. Das LAG Berlin-Brandenburg…(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2022 – 8 Ta 793/22)