Bestattungskostenbeihilfe: Stadt muss auch Kosten für Grabstein übernehmen (27.06.2018)
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass der Maßstab für die Festsetzung erforderlicher Beerdigungskosten durch die Stadt eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache, aber würdige Art der Bestattung ist. Hierzu zählt gegebenenfalls auch die Übernahme der Kosten für einen Grabstein.(SG Mainz, Urteil vom 26.06.2018 – S 11 SO 33/15)
