Bestattungsverträge: Zu hohe Stornopauschale nach Kündigung (19.08.2015)

Bestattungsunternehmen dürfen nach der vorzeitigen Kündigung eines Vorsorgevertrags keinen Aufwendungsersatz von 7 % des Werts einer Sterbegeldversicherung verlangen. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH, einem Unternehmen des Bundesverbands deutscher Bestatter, entschieden.(LG Düsseldorf, Entscheidung – 12 O 54/14)