Besuch einer Berufsfachschule muss keine Berücksichtigung als Anrechnungszeit im Versicherungsverlauf der Rentenversicherung finden (27.12.2018)

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Besuch einer Berufsfachschule nicht als Anrechnungszeit im Versicherungsverlauf der Rentenversicherung berücksichtigt werden kann.(SG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2017 – S 3 R 2258/17)

Sie erreichen uns werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr: