Besuch einer Bibelschule kann bei Rentenversicherung nicht als Ausbildungszeit angerechnet werden (24.08.2015)
Der Besuch einer Bibelschule führt in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zur Berücksichtigung als Anrechnungszeit wegen Schulausbildung gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).(SG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2015 – S 5 R 5779/13)