Betreten der neben dem gepflasterten Weg liegenden Rasenfläche zur Suche nach Katze nicht von Unfallversicherungsschutz umfasst (09.10.2017)

Betritt ein Arbeitnehmer eine neben dem gepflasterten Weg liegende Rasenfläche, um seine Katze zu suchen, verlässt er seinen Arbeitsweg und verliert damit seinen Unfallversicherungsschutz. Stürzt er auf der nassen Rasenfläche, liegt damit kein Arbeitsunfall vor. Dies hat das Sozialgericht Landshut entschieden.(SG Landshut, Urteil vom 27.02.2017 – S 13 U 243/16)