Betreuung von Tagespflegekindern in einer Großtagespflegestelle mit Angestellten nicht zulässig (07.11.2014)
Das Verwaltungsgerichts Stuttgart hat entschieden, dass eine Tagesmutter die die Betreuung von Kindern in einer Großtagespflegestelle mit von ihr angestellten Tagesmüttern durchführt, nicht zulässig ist.(VG Stuttgart, Urteil vom 05.11.2014 – 7 K 459/13)