Betriebsrat eines Krankenhauses mit diversen Außenstellen hat Anspruch auf Überlassung eines Smartphones durch den Arbeitgeber (28.08.2017)

Der Betriebsrat eines Krankenhauses mit diversen Außenstellen und Schichtarbeit hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Überlassung eines Smartphones. Es besteht keine Pflicht private Geräte zu nutzen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden.(Hessisches LAG, Beschluss vom 13.03.2017 – 16 Ta BV 212/16)