Betriebsrat hat Anspruch auf Internetzugang für Laptops (26.09.2023)

Der Betriebsrat hat gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf Internetzugang für jedes überlassene Laptop. Denn zur Funktionsfähigkeit von Laptops gehört eine Internetverbindung. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.(Hessisches LAG, Beschluss vom 25.07.2023 – 16 TaBV 1/23)