Betriebsratswahl bei Tesla im März 2024 kann stattfinden (12.03.2024)
In einem von der Gewerkschaft IG Metall eingeleiteten Eilverfahren hat dasn Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – anders als erstinstanzlich das Arbeitsgerichtn Frankfurt (Oder) – die Durchführung der Betriebsratswahl im März 2024 nicht untersagt.(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2024 – 11 TaBVGa 135/24)
