Betriebsrente wegen Erwerbsminderung ist auf Antrag rückwirkend zu gewähren (27.03.2018)

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Betriebsrente wegen Erwerbminderung rückwirkend zu gewähren ist. Eine entgegenstehende Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingen (AVB) einer Pensionskasse, die eine Antragstellung unter Vorlage von Nachweisen verlangt und zugleich die Betriebsrente erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, ist unwirksam. Das Gericht sprach…(LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2017 – 6 Sa 983/16)