Betriebsübergang bei Rettungsdiensten (29.08.2016)

Führt ein neuer Rechtsträger eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fort, dann liegt ein Betriebs(teil)übergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB vor. Bei der Prüfung, ob eine solche Einheit ihre Identität bewahrt, müssen sämtliche den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen im Rahmen einer Gesamtbewertung berücksichtigt werden, ohne dass Teilaspekte isoliert betrachtet werden dürfen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 25.08.2016 – 8 AZR 53/15)