Betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch – Webinar statt Präsenzschulung? (09.02.2024)
Arbeitgeber müssen Übernachtungs- und Verpflegungskosten für eine erforderliche Schulung des Betriebsrats auch dann zahlen, wenn der Anbieter ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt.(BAG, Beschluss vom 07.02.2024 – 7 ABR 8/23)