Betrugsmasche „Spoofing“: Kassiererin handelt bei Herausgabe von Codes für Prepaid-Karten nicht grob fahrlässig (30.08.2017)

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Kassiererin, die auf eine Betrugsmasche hereinfällt und 124 Codes für Prepaid-Telefonkarten am Telefon herausgibt, nicht für den Schaden haften muss.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2017 – 14 Sa 334/17)

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