Bewerber für Tätigkeit als Polizeiangestellter im Objektschutz darf wegen Jugendstrafe abgelehnt werden (22.06.2018)

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin die Einstellung eines Bewerbers für eine Tätigkeit als Polizeiangestellter im Objektschutz wegen einer Jugendstrafe ablehnen darf.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.05.2018 – 10 Sa 163/18)